Handwerk hat goldenen Boden

Die wichtigsten Fakten zum Handwerkerbonus

Handwerk hat goldenen Boden

Die wichtigsten Fakten zum Handwerkerbonus
MALERARBEITEN         TISCHLERARBEITEN          SPENGLERARBEITEN          NEUE FENSTER          GARTENGESTALTUNG          INSTALLATIONEN         EINBAUKÜCHE         
MALERARBEITEN    TISCHLERARBEITEN     SPENGLERARBEITEN     NEUE FENSTER     GARTENGESTALTUNG     INSTALLATIONEN    EINBAUKÜCHE    

Der Handwerkerbonus ist Bestandteil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“. Dieses Programm zielt darauf ab, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Österreich zu unterstützen und Anreize für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche zu schaffen.

Der Handwerkerbonus ist Bestandteil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“. Dieses Programm zielt darauf ab, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Österreich zu unterstützen und Anreize für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche zu schaffen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Renovierung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich. Die Arbeiten im eigenen Zuhause reichen beispielsweise vom Kücheneinbau, Bodenlegen oder Ausmalen bis zu Gewerken wie Installateur, Dachdecker oder Baumeister. Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten). Die Maßnahmen müssen nach dem 1. März 2024 begonnen und vor dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Über die Erbringung der Maßnahmen muss eine Schlussrechnung im Sinne des § 11 Umsatzsteuergesetzes vorliegen, in der die reinen Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind. Förderwerber kann nur eine natürliche Person sein. Der Rechtstitel der Nutzung (Eigentum, Wohnungseigentum, Miteigentum, Miete, Baurecht) ist unbeachtlich. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer (Nettobeträge). Die Mindestgrenze je Schlussrechnung beträgt 250 €. Es gibt zwei Förderperioden: Für im Jahr 2024 durchgeführte Maßnahmen können höchstens 10.000 € und für das Kalenderjahr 2025 maximal 7.500 € beantragt werden. Das ergibt einen Handwerkerbonus von maximal 2.000 € für 2024 und maximal 1.500 € für 2025. Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann nur ein Förderantrag gestellt werden (mehrere Rechnungen können jedoch gemeinsam eingereicht werden).

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Renovierung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich. Die Arbeiten im eigenen Zuhause reichen beispielsweise vom Kücheneinbau, Bodenlegen oder Ausmalen bis zu Gewerken wie Installateur, Dachdecker oder Baumeister. Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten). Die Maßnahmen müssen nach dem 1. März 2024 begonnen und vor dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Über die Erbringung der Maßnahmen muss eine Schlussrechnung im Sinne des § 11 Umsatzsteuergesetzes vorliegen, in der die reinen Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind. Förderwerber kann nur eine natürliche Person sein. Der Rechtstitel der Nutzung (Eigentum, Wohnungseigentum, Miteigentum, Miete, Baurecht) ist unbeachtlich. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer (Nettobeträge). Die Mindestgrenze je Schlussrechnung beträgt 250 €. Es gibt zwei Förderperioden: Für im Jahr 2024 durchgeführte Maßnahmen können höchstens 10.000 € und für das Kalenderjahr 2025 maximal 7.500 € beantragt werden. Das ergibt einen Handwerkerbonus von maximal 2.000 € für 2024 und maximal 1.500 € für 2025. Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann nur ein Förderantrag gestellt werden (mehrere Rechnungen können jedoch gemeinsam eingereicht werden).

Handwerker schleift eine Tür ab
Moderne Küche mit großer Kochinsel nach der Modernisierung

Beispiele für förderungsfähige Arbeitsleistungen:

Die Erneuerung von Dächern, der Austausch von Fenstern, der Austausch von Bodenbelägen, Malerarbeiten, Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima), Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen), Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, die Schaffung oder Renovierung von Teichanlagen und Pools, etc.

Beispiele für förderungsfähige Arbeitsleistungen:

Die Erneuerung von Dächern, der Austausch von Fenstern, der Austausch von Bodenbelägen, Malerarbeiten, Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima), Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen), Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, die Schaffung oder Renovierung von Teichanlagen und Pools, etc.

Innausbau mit Holzkonstruktion

Handwerkerbonus beantragen

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus beginnt am 15. Juli 2024. Die Beantragung erfolgt online über die Plattform Handwerkerbonus beantragen. Zur Identifikation des Antragstellers ist entweder die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.

Handwerkerbonus beantragen

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus beginnt am 15. Juli 2024. Die Beantragung erfolgt online über die Plattform Handwerkerbonus beantragen. Zur Identifikation des Antragstellers ist entweder die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.

Picture of Irene Eisenköck

Irene Eisenköck

Die selbstständige Buchhalterin und Geschäftsführerin von Vorzimmer bringt frischen Wind in die Steuerwelt. Sie verbindet ihren analytischen Scharfsinn mit empathischer Herzlichkeit und bringt komplexe Themen mit Freude auf den Punkt.

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Die selbstständige Buchhalterin und Geschäftsführerin von Vorzimmer bringt frischen Wind in die Steuerwelt. Sie verbindet ihren analytischen Scharfsinn mit empathischer Herzlichkeit und bringt komplexe Themen mit Freude auf den Punkt.

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