Die Regelungen zur Absetzbarkeit von Berufskleidung gelten analog auch für Arbeitsschuhe als Betriebsausgabe. Arbeitsschuhe, die ausschließlich für die betriebliche Tätigkeit verwendet werden, können als absetzbare Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Begriff „Arbeitsschuhe“ ist jedoch restriktiv auszulegen.
Die Regelungen zur Absetzbarkeit von Berufskleidung gelten analog auch für Arbeitsschuhe als Betriebsausgabe. Arbeitsschuhe, die ausschließlich für die betriebliche Tätigkeit verwendet werden, können als absetzbare Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Begriff „Arbeitsschuhe“ ist jedoch restriktiv auszulegen.
Rechtsquellen
Nach herrschender Lehre sind Arbeitsschuhe Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG. Kleidung im Allgemeinen gehört nicht zu den abzugsfähigen Posten, auch wenn sie nahezu ausschließlich zur Berufsausübung getragen wird (Siehe Rz 4731 EStR 2000). Allerdings ist die typische Berufsbekleidung ein abzugsfähiger Posten gemäß § 4 Abs. 4 EStG (Siehe Rz 1574 EStR 2000).
Einsatzbereich und die Funktion des Schuhwerkes
Die wichtigsten Kriterien für die Absetzbarkeit von Arbeitsschuhen sind deren Einsatzbereich und Funktion. Die Absetzbarkeit ist für Stiefel mit Stahlkappen, die auf Baustellen verwendet werden, eindeutig gegeben, da hier ein klarer Arbeitsschutz vorliegt. Komplizierter wird es, wenn die Schuhe auch privat genutzt werden können. Beispielsweise sind Sportschuhe eines selbstständigen Trainers nicht absetzbar, da sie sowohl für das Hobby als auch allgemein als Freizeitkleidung geeignet sind. Nach Ansicht der Judikatur ist in solchen Fällen die Trennung zwischen betrieblicher und privater Nutzung nicht ausreichend gegeben.
Rechtsquellen
Nach herrschender Lehre sind Arbeitsschuhe Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG. Kleidung im Allgemeinen gehört nicht zu den abzugsfähigen Posten, auch wenn sie nahezu ausschließlich zur Berufsausübung getragen wird (Siehe Rz 4731 EStR 2000). Allerdings ist die typische Berufsbekleidung ein abzugsfähiger Posten gemäß § 4 Abs. 4 EStG (Siehe Rz 1574 EStR 2000).
Einsatzbereich und die Funktion des Schuhwerkes
Die wichtigsten Kriterien für die Absetzbarkeit von Arbeitsschuhen sind deren Einsatzbereich und Funktion. Die Absetzbarkeit ist für Stiefel mit Stahlkappen, die auf Baustellen verwendet werden, eindeutig gegeben, da hier ein klarer Arbeitsschutz vorliegt. Komplizierter wird es, wenn die Schuhe auch privat genutzt werden können. Beispielsweise sind Sportschuhe eines selbstständigen Trainers nicht absetzbar, da sie sowohl für das Hobby als auch allgemein als Freizeitkleidung geeignet sind. Nach Ansicht der Judikatur ist in solchen Fällen die Trennung zwischen betrieblicher und privater Nutzung nicht ausreichend gegeben.
- Klassischer Sicherheitsschuh
- Klassischer Sicherheitsschuh
Schlüsselfragen zur
Absetzbarkeit
Folgende Fragestellungen können hilfreich sein: Wird in der betreffenden Branche überhaupt Arbeitsschutzschuhwerk eingesetzt? Besteht die Möglichkeit, dass die Schuhe auch privat im Freizeitbereich getragen werden? Welche spezifische Funktion erfüllen die gekauften Schuhe? Wurden die Schuhe für den Unternehmer selbst oder für Dienstnehmer angeschafft?
Schlüsselfragen zur Absetzbarkeit
Folgende Fragestellungen können hilfreich sein: Wird in der betreffenden Branche überhaupt Arbeitsschutzschuhwerk eingesetzt? Besteht die Möglichkeit, dass die Schuhe auch privat im Freizeitbereich getragen werden? Welche spezifische Funktion erfüllen die gekauften Schuhe? Wurden die Schuhe für den Unternehmer selbst oder für Dienstnehmer angeschafft?
Bitte beachten Sie beim Kauf von Arbeitsschuhen die Rechnungslegung. Ein klarer Ausweis als Arbeitsschuhe muss auf der Rechnung vorhanden sein. Es kommt gelegentlich vor, dass auf Rechnungen lediglich der Hinweis „Schuhe“ angegeben ist. In solchen Fällen kann über die Artikelnummer ermittelt werden, um welches Modell es sich handelt. Wenn alle Geschäftsvorfälle bereits im Laufe des Jahres sauber dokumentiert werden, stehen bei Betriebsprüfungen umfassende Unterlagen zur Verfügung, die jede Prüfung problemlos bestehen können – ganz ohne Stress.
Tipp zur steuerlichen Vorsicht
Beachten Sie bei der Anschaffung von Arbeitsschuhen für Dienstnehmer die gesetzlichen Vorgaben. Schuhe, die auch privat genutzt werden können, wie z.B. Sportschuhe, könnten als lohnsteuerpflichtiger Vorteil gelten. Dies könnte zusätzliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bitte beachten Sie beim Kauf von Arbeitsschuhen die Rechnungslegung. Ein klarer Ausweis als Arbeitsschuhe muss auf der Rechnung vorhanden sein. Es kommt gelegentlich vor, dass auf Rechnungen lediglich der Hinweis „Schuhe“ angegeben ist. In solchen Fällen kann über die Artikelnummer ermittelt werden, um welches Modell es sich handelt. Wenn alle Geschäftsvorfälle bereits im Laufe des Jahres sauber dokumentiert werden, stehen bei Betriebsprüfungen umfassende Unterlagen zur Verfügung, die jede Prüfung problemlos bestehen können – ganz ohne Stress.
Tipp zur steuerlichen
Vorsicht
Beachten Sie bei der Anschaffung von Arbeitsschuhen für Dienstnehmer die gesetzlichen Vorgaben. Schuhe, die auch privat genutzt werden können, wie z.B. Sportschuhe, könnten als lohnsteuerpflichtiger Vorteil gelten. Dies könnte zusätzliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.