Klein, aber oho — geringwertige Wirtschaftsgüter sind die unscheinbaren Stars in Ihrer Buchhaltung. Sie ermöglichen es Unternehmern, kleinere Anschaffungen sofort abzusetzen, ohne durch langwierige Abschreibungsprozesse aufgehalten zu werden. Doch in der Welt der Steuern gibt es viele Nuancen zu beachten. Wie definiert sich ein GWG genau, und welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen? In diesem Artikel nehmen wir Sie mit auf eine Reise durch die Grundlagen der GWG-Regelung.
Klein, aber oho — geringwertige Wirtschaftsgüter sind die unscheinbaren Stars in Ihrer Buchhaltung. Sie ermöglichen es Unternehmern, kleinere Anschaffungen sofort abzusetzen, ohne durch langwierige Abschreibungsprozesse aufgehalten zu werden. Doch in der Welt der Steuern gibt es viele Nuancen zu beachten. Wie definiert sich ein GWG genau, und welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen? In diesem Artikel nehmen wir Sie mit auf eine Reise durch die Grundlagen der GWG-Regelung.
Rechtsquellen
§ 13 EStG erlaubt die volle Absetzbarkeit der Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wenn die Kosten für das einzelne Anlagegut 1.000 EUR netto (exkl. Umsatzsteuer) bzw. bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung 1.000 EUR brutto (inkl. Umsatzsteuer) nicht übersteigen.
Praxis
Die betragliche Grenze für die Sofortabschreibung von GWG wurde zum 01.01.2023 von 800 EUR auf 1.000 EUR angehoben.
Gemäß § 13 EStG müssen abnutzbare (gebrauchte oder ungebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unterhalb dieser Wertgrenze nicht aktiviert und über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Stattdessen können sie im Jahr der Anschaffung als Sofortaufwand erfasst werden.
Es besteht ein Aktivierungswahlrecht für jedes einzelne Wirtschaftsgut und auch für jedes Jahr.
Rechtsquellen
§ 13 EStG erlaubt die volle Absetzbarkeit der Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wenn die Kosten für das einzelne Anlagegut 1.000 EUR netto (exkl. Umsatzsteuer) bzw. bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung 1.000 EUR brutto (inkl. Umsatzsteuer) nicht übersteigen.
Praxis
Die betragliche Grenze für die Sofortabschreibung von GWG wurde zum 01.01.2023 von 800 EUR auf 1.000 EUR angehoben.
Gemäß § 13 EStG müssen abnutzbare (gebrauchte oder ungebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unterhalb dieser Wertgrenze nicht aktiviert und über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Stattdessen können sie im Jahr der Anschaffung als Sofortaufwand erfasst werden.
Es besteht ein Aktivierungswahlrecht für jedes einzelne Wirtschaftsgut und auch für jedes Jahr.
- Typische GWG
- Typische GWG
Ausnahmen
Von dieser Regelung ausgenommen sind:
- Wirtschaftliche Einheiten, die als einheitliches Wirtschaftsgut zu betrachten sind, wie z. B. Baugerüste oder eine Möbelgarnitur
Wirtschaftsgüter zur Vermietung, wie z. B. Gerüst-, Schi- oder Kostümverleih
Hinweis: Die Sofortabschreibung ist möglich, wenn die Vermietung einen völlig untergeordneten Nebenzweck darstellt, wie beispielsweise der Badehaubenverleih in einem Schwimmbad.
Leitfragen zur
besseren Einordnung
Folgende Fragen können dabei hilfreich sein: Liegt mit der zu verbuchenden Rechnung die Anschaffung eines Anlageguts mit einem Rechnungsbetrag von bis zu 1.000 EUR netto vor? Ist das Anlagegut für sich eine Einheit oder bildet es zusammen mit anderen Gütern eine wirtschaftliche Einheit? Ist das Anlagegut für den Gebrauch im eigenen Betrieb oder zur entgeltlichen Überlassung bestimmt?
Ausnahmen
Von dieser Regelung ausgenommen sind:
- Wirtschaftliche Einheiten, die als einheitliches Wirtschaftsgut zu betrachten sind, wie z. B. Baugerüste oder eine Möbelgarnitur
- Wirtschaftsgüter zur Vermietung, wie z. B. Gerüst-, Schi- oder Kostümverleih
Leitfragen zur besseren Einordnung
Folgende Fragen können dabei hilfreich sein: Liegt mit der zu verbuchenden Rechnung die Anschaffung eines Anlageguts mit einem Rechnungsbetrag von bis zu 1.000 EUR netto vor? Ist das Anlagegut für sich eine Einheit oder bildet es zusammen mit anderen Gütern eine wirtschaftliche Einheit? Ist das Anlagegut für den Gebrauch im eigenen Betrieb oder zur entgeltlichen Überlassung bestimmt?
Viele geringwertige technische Wirtschaftsgüter werden auf der Rechnung stark verkürzt dargestellt. Dadurch ist es oft für den Buchhalter – und auch für den Steuerprüfer – schwer oder gar nicht erkennbar, was genau gekauft wurde.
Bitte beachten Sie, dass alle Rechnungen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, unter anderem die Angabe der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände als Rechnungsmerkmal enthalten müssen.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Rechnungsaussteller verpflichtet, auf Verlangen des Rechnungsempfängers eine Ergänzung der Rechnung mit dem korrigierten Rechnungstext anzufertigen und ihm diese zukommen zu lassen.
Dies verhindert unangenehme steuerliche Folgen bei einer Betriebsprüfung!
Bitte beachten Sie, dass alle Rechnungen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, unter anderem die Angabe der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände als Rechnungsmerkmal enthalten müssen.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Rechnungsaussteller verpflichtet, auf Verlangen des Rechnungsempfängers eine Ergänzung der Rechnung mit dem korrigierten Rechnungstext anzufertigen und ihm diese zukommen zu lassen.
Dies verhindert unangenehme steuerliche Folgen bei einer Betriebsprüfung!
Fazit
Mit den richtigen Kenntnissen zur GWG-Regelung lässt sich bares Geld sparen. Durch die Sofortabschreibung können kleinere Investitionen direkt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – ohne dass diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Achten Sie jedoch genau auf die Ausnahmen, um spätere Korrekturen zu vermeiden.
Fazit
Mit den richtigen Kenntnissen zur GWG-Regelung lässt sich bares Geld sparen. Durch die Sofortabschreibung können kleinere Investitionen direkt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – ohne dass diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Achten Sie jedoch genau auf die Ausnahmen, um spätere Korrekturen zu vermeiden.